Unternehmensgründung

China Unternehmensgründung

 

Welcome to China!

 

China begrüßt Unternehmensgründungen und Investition von ausländischen Unternehmen. Allerdings ist die Unternehmensgründung in China mit viel Aufwand verbunden. Unternehmen haben nicht nur mit der Bürokratie zu kämpfen, sondern auch mit vielfältigen Schwierigkeiten wie z.B. Wahl der Unternehmensform, Standortauswahl, Personalrecruiment etc.

 

Ihre Unternehmensgründung in China bedeutet, ein Unternehmen mit ausländischer Beteiligung zu gründen.  Es kann ein Unternehmen mit einem chinesischen Investor und einem ausländischen Investor sein oder nur mit einem ausländischen Investor. D.h. die Unternehmensgründung in China kann in Form eines Wholly Foreign-Owned Enterprise erfolgen, oder als Joint Venture.

 

Als China Spezialisten mit Fachpersonal und Sitz in China können wir unsere Kunden bei der Firmengründung in China kompenten unterstützen. Unsere Dienstleistungen umfassen: Betreuung der gesamten Gründungsprozesse, Standortauswahl (Anmietung/Ankauf der Firmenimmobilien), Business Center (Kundenemfang, Kundenkontakte, telefonische und schriftliche Kommunikation mit Kunden, Beantragungen von behördlichen Genehmigungen, Persoanlrecruiment, Accounting und Steuerberatung.

Ablauf einer Unternehmensgründung in China

Checkliste

 

Vorbereitung der Gründung: Namenprüfung, Prüfung der Gesetzeskonformität und Voranmeldung bei der „State Administration of Industry and Commerce“ (SAIC国家工商管理局)

Beantragung der Genehmigung bei der Foreign Investment Commission (外国投资委员会)

Zusammenstellung der Eintragungsunterlagen (Standortangabe, Machbarkeitsanalyse/Businessplan bei der State Development and Reform Commission (发改委), Gesellschaftsvertrag und Satzung, behördliche Anträge etc.)

Einreichung der Unterlagen, persönliche Unterschrift der juristischen Person (Unterschrift per beglaubigter Vollmacht möglich)

Erteilung der Genehmigung der Geschäftslizenz

Beantragung der Steuernummer und elektronischen Steuerermittlungsunterlagen

Eröffnung eines Bankkontos und Devisenkontos

Beantragung der Import-/Exportlizenz

 

Unternehmensführung nach der Unternehmensgründung in China

 

Sie haben eine Firma in China gegründet. Das ist aber nur der erste Schritt. Was muss noch beachtet werden, bevor man Waren von Europa nach China verschickt und sie dort auf den Markt bringt? Es gibt einige chinesische Behörden, um die Sie nicht herum kommen.


  1. Als Importeur in China muss Ihre chinesische Gesellschaft mit Betrieb und Verwaltung des internationalen Handels vertraut sein. Bei der Unternehmensgründung in China müssen Sie darauf achten, dass internationaler Handel als Geschäftsfeld in Ihrer Business Lizenz (von State Bureau for Industrial and Commercial Administration 工商局) eingetragen wird.
  2. Nach der Unternehmensgründung in China muss ein Firmenkonto bei einer chinesischen Bank eröffnet werden. Bei der Kontoeröffnung ist zu beachten, dass unterschiedliche Kontotypen gewählt werden können, insbesondere lohnt es sich, vorher die Angebote der Banken zu vergleichen.
  3. Sie melden sich dann bei den nationalen und lokalen Steuerbehörden an und beantragen entsprechende Lizenzen für Steueranmeldungen und Steuererklärungen. 
  4. Falls Sie mit speziellen Waren handeln, z.B. Wein, Spirituosen etc. müssen noch besondere gewerbliche Genehmigung bei der China Food and Drug Administration (中国食品药品监督管理局) beantragt werden.
  5. Um die Waren in China verzollen zu können, müssen Sie eine Importlizenz beim chinesischen Zoll beantragen. Das erleichtert die Einfuhranmeldungen und die Zollabfertigung sowie nach dem Import die Steuererhebung.
  6. Da es in China eine Devisenkontrolle gilt, muss ein Importgeschäft mit Devisenzahlung zwangsläufig bei der Devisenkontrolle gemeldet werden. Generell ist es zu empfehlen, ein Devisenkonto bei der chinesischen Bank zu eröffnen, bei der das Firmenkonto geführt wird.

 

Mögliche Standorte für Unternehmensgründung in China

 

In China werden die Städte in einem Tier System kategorisiert, obwohl es offizielle dazu keine Definition der chinesischen Behörden gibt. Die Kategorisierung berücksichtigt politische, wirtschaftliche, kulturelle und internationale Bedeutung der jeweiligen Stadt. Die Bevölkerungsgröße spielt oft auch eine Rolle.

 

Kategorie I:

 

Mega Städte

In der ersten Stufe stehen die Mega Städte, die eine Bevölkerung von weit über 10 Millionen haben. Zu den erstklassigen Städten in China gehören Peking, Shanghai, Guangzhou und Shenzhen. Diese Städte genießen politische Aufmerksamkeiten und teilweise Ressourcenzuweisung von der Zentralregierung. Diesen Städten ist eine exponente Wirtschaftsrolle der jeweiligen Regionen zugeordnet. Sie sind mit internationalen Metropolen vergleichbar.

 

Große Städte

In China gibt es eine ganze Reihe großer Städte, die zwar kleiner als die Mega Städte sind, aber trotzdem eine wichtige wirtschaftliche und politische Rolle in den jeweiligen Provinzen spielen. Zu solchen Städten zählen z.B. Chengdu, Chongqing, Hangzhou, Wuhan, Nanjing, Tianjin, Suzhou, Xi'an, Changsha, Shenyang, Qingdao, Zhengzhou, Dalian, Dongguan oder Ningbo. Sie haben in der Regel eine Bevölkerung von ca. 10 Millionen und sind oft die Hauptstädte der jeweiligen Provinzen.

Kategorie II


Zur Kategorie II gehören Städte mit einer Bevölkerung zwischen 3 und 6 Millionen. Diese Städte sind teilweise Hauptstädte oder wichtige wirtschaftlich entwickelte Städte an der Ostküste Chinas. Darunter sind z.B. Wuxi, Hefei, Kunming, Harbin, Jinan, Foshan, Changchun etc.


Kategorie III

Die Städte der dritten Ebene sind einige Städte auf dem Land, die im Wirtschaftsaufbau nicht besonders gut entwickelt sind. Diese Städte sind relativ unterentwickelt und viele Orte benötigen immer noch Unterstützung durch den Staat. Die Bevölkerungszahlen der Städte der dritten Stufe variieren sich zwischen 1 bis 3 Millionen. Darunter sind z.B. Städte wie Weifang, Baoding, Zhenjiang, Yangzhou, Guilin etc.